Allgemein, MHS

Aufnahme in das Mietshäuser Syndikat

Am Samstag dem 24.11.2018 fand in Hannover eine Regional-Mitgliederversammlung des Mietshäuser Syndikat (MHS) statt. Auf dieser beschlossen die anwesenden Mitglieder, dass das „Grüne Haus anner Ecke“ sowie 6 weitere Projektinitiativen in das MHS aufgenommen werden.

Wie jetzt, ich dachte ihr seit schon längst im Mietshäuser Syndikat?

Nicht ganz. Bisher waren wir „nur“ eine Projektinitiative, die eine Aufnahme angestrebt hat. Als solche wurden wir von Mitgliedern des MHS beraten und betreut, damit es auch mit dem Hauskauf und allem drum und dran klappt 😉

Unser Hausverein wiederum ist schon länger im MHS-Verein Mitglied. Doch das bedeutete noch nicht, dass das Hausprojekt als solches ins MHS aufgenommen ist. Das ist es erst seit dem Beteiligungsbeschluss von letzten Samstag. Verwirrt? Also gut, dann versuche ich es zu erklären.

Bisher sah unsere Organisationsstruktur so aus: Die Bewohner*innen des Hauses in der Wiesenstraße 28 bilden den Hausverein „Grünes Haus anner Ecke e.V.“ Dieser war wiederum alleiniger Gesellschafter der Haus-GmbH „Grünes Haus W28 GmbH“ der das Haus gehört. Somit bestimmen die Bewohner*innen was mit dem Haus passiert.

Orgamodell ohne MHS: Nur der Hausverein kontrolliert die Haus-GmbH

Das Mietshäuser Syndikat besteht, ähnlich wie die Hausprojekte, aus einem Verein und einer GmbH. Im MHS-Verein sind alle Hausvereine (also auch unser Hausverein), sowie interessierte Einzelpersonen und Gruppen, Mitglieder. Der MHS-Verein ist Gesellschafter der MHS-GmbH und erteilt dieser Weisungen. Die MHS-GmbH wiederum ist jeweils zweite Gesellschafterin den verschiedenen Haus-GmbHs und hat somit Mitbestimmungsrecht bei den Haus-GmbHs. Dieses ist jedoch stark eingeschränkt und bezieht nur auf den Kauf oder Verkauf von Haus- und Grundstück(teilen), sowie die Eintragung neuer Grundschulden. Mit dem Beteiligungsbeschluss von letzten Samstag wird also die MHS-GmbH angewiesen Mitgesellschafterin unserer Haus-GmbH zu werden.

Orga-Modell MHS: Haus-GmbH wird durch MHS und Hausverein kontrolliert.

Was ist jetzt anders durch den Beteiligungsbeschluss und wo liegen die Vorteile?

  1. Zukünftige Verhinderung des Hausverkaufes: Durch die Beteiligung der MHS-GmbH an der Haus-GmbH kann diese verhindern, dass der Hausverein in Zukunft das Haus verkauft um daraus einen Profit zu schlagen. Das Haus ist damit dauerhaft dem Immobilienmarkt entzogen.
  2. Projektsicherheit: Sollte mal der unschöne Fall eintreten, dass sich die Mitglieder des Hausvereines so sehr verkrachen, dass sie den Hausverein auflösen, bleibt die Haus-GmbH und damit das Hausprojekt weiter bestehen. In einem solchen Fall würde die MHS-GmbH alleinige Besitzerin der Haus-GmbH bis sie einen neuen Haus-Verein gefunden hat, der das Haus übernehmen möchte.
  3. Solidar- und Wissensnetzwerk: Die einzelnen Hausprojekte sind innerhalb des MHS durch Internet und persönlichen Treffen untereinander vernetzt. So können Sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen austauschen und müssen das Rad nicht jedesmal erfinden. Denn oft ist es so, dass wenn ein Hausprojekt ein Problem oder Frage hat, dass es oft schon ein anderes gibt, das die selbe Frage hatte und sie bereits gelöst hat. Hausprojekte können sich im Bedarfsfall gegenseitig mit Krediten aushelfen. Und Last but not least: Hausprojekte die schon länger im MHS sind und eine geringere Schuldlast bei den Banken haben, zahlen einen gewissen Anteil ihrer Mieteinnahmen in den MHS-Solidafond ein. Damit können wiederum neue Hausprojekt-Beteiligungen gekauft und die Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Und so kann das Netzwerk stetig wachsen.

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